Tantiemen: Wie viel die Prozente tatsächlich wert sind

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AutorInnen erhalten Tantiemen, deren Höhe in der Regel als Prozentsatz angegeben wird. Und hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, denn trotz desselben Prozentsatzes bei identischem Preis für den Endkunden kann der Betrag, der letztlich auf dem Konto der UrheberInnen landet, stark variieren. Warum das so ist und wie sich die Tantiemen konkret berechnen, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Wer als AutorIn bei einem Verlag unter Vertrag ist, erhält in der Regel einen Vorschuss. Bei Klein- und reinen E-Book-Verlagen gilt das allerdings meist nicht. Auf jeden Fall aber erhalten die AutorInnen Tantiemen. Falls es einen Vorschuss gab, werden die Tantiemen mit dem Vorschuss verrechnet. Auch SelfpublisherInnen erhalten Tantiemen von den Shops, in denen ihre Werke erhältlich sind. In diesem Artikel geht es jedoch hauptsächlich um Abrechnungsmodelle in Verlagen und somit darum, worauf AutorInnen in puncto Honorar im Verlagsvertrag achten sollten, um später keine Enttäuschungen zu erleben.

Nettoladenpreis und Nettoverlagserlös

Die Höhe der Tantiemen wird üblicherweise als Prozentsatz angegeben. Abgesehen von der Höhe dieses Prozentsatzes hat naturgemäß ein weiterer Punkt großen Einfluss darauf, wie viel Geld tatsächlich bei den AutorInnen ankommt: die Berechnungsgrundlage, also das, worauf sich der Prozentsatz bezieht. In der Regel ist das eine von zwei Größen: der Nettoladenpreis – auch Nettoladenverkaufspreis genannt – oder der Nettoverlagserlös, der manchmal auch als Nettoverlagsabgabepreis bezeichnet wird. Und zwischen diesen beiden liegen Welten.

Sehen wir uns zunächst einmal den Nettoladenpreis an. Dabei handelt es sich um den Ladenverkaufspreis abzüglich der Umsatzsteuer (7 Prozent bei Büchern, 19 Prozent bei E-Books). Der Nettoladenpreis eines Buches, für das der Endkunde 10 Euro (= Bruttoladenpreis) zahlen soll, beträgt also 9,35 Euro (10 Euro × 7 ÷ 107 = 0,65 Euro Umsatzsteuer, die von den 10 Euro Bruttoladenpreis abgezogen werden). So weit, so einfach. Damit ist der Nettoladenpreis eine sehr transparente Berechnungsgrundlage für Tantiemen, die alle Vertragsparteien jederzeit nachvollziehen können.

Für den Nettoverlagserlös gilt das so nicht. Im neuen Normvertrag wird dieser Begriff wie folgt definiert: „der unmittelbaren Verwertung des Werkes zuzuordnende Verlagseinnahmen abzüglich Mehrwertsteuer“. Das lässt durchaus Raum für Interpretationen.

Grundsätzlich basiert der Nettoverlagserlös auf dem Nettoladenpreis, allerdings werden davon noch Rabatte an den Buchhandel und gegebenenfalls weitere Vertriebspartner abgezogen. Damit ist schon klar, dass diese Berechnungsgrundlage für Tantiemen deutlich undurchsichtiger ist als der Nettoladenpreis, denn AutorInnen sind weder an der Entscheidung beteiligt, welche Vertriebspartner der Verlag in Anspruch nimmt, noch sind sie an den Verhandlungen über die Rabatte beteiligt oder kennen in der Regel die Verträge. Wenn ein Verlag dann noch weitere Kosten abzieht, etwa für die Herstellung oder anteilig für den Vertreter, wird es für die AutorInnen völlig intransparent. In einem solchen Fall ist aber sowieso Vorsicht geboten, denn üblich ist ein solches Procedere nicht.

Am besten und am nachvollziehbarsten ist es also, wenn die Tantiemen vom Nettoladenpreis berechnet werden. Das ist im Printbereich auch die Norm. Bei E-Books beispielsweise ist es aber üblich, dass der Nettoverlagserlös als Berechnungsgrundlage dient. Hierzu sollte man sich vom Verlag erklären und am besten anhand einer Beispielrechnung zeigen lassen, was genau er darunter versteht. Wird der Nettoverlagserlös als Nettoladenpreis abzüglich der Prozente definiert, die die Distributionsplattformen/E-Book-Shops sowie der digitale Vertriebspartner des Verlags erhalten, ist alles in Ordnung. Weitere Kosten sollte der Verlag aber nicht abziehen. Und natürlich sollte der Prozentsatz beim Nettoverlagserlös deutlich höher sein, weil die Berechnungsgrundlage sehr viel niedriger ausfällt als beim Nettoladenpreis.

Rechenbeispiele: So viel kommt an Tantiemen heraus

Printbücher

Bei Printbüchern ist eine Honorierung auf Grundlage des Nettoladenpreises üblich. Im Bereich Hardcover liegt der Prozentsatz meist um die 10 Prozent, bei Neulingen können es auch mal nur 8 Prozent sein, bei etablierten AutorInnen ab 12 Prozent aufwärts.

Bei Taschenbüchern vereinbaren Verlage und AutorInnen meist eine Staffelung der Prozentsätze in Anlehnung an die Anzahl der verkauften Exemplare. Wie diese Staffelung aussieht, hängt unter anderem von den Verkaufserwartungen des Verlages ab, die wiederum von der Verlagsgröße geprägt werden und sich in der Höhe der Startauflage widerspiegeln. Die Prozentsätze sind Verhandlungssache, wobei langjährig erfolgreiche AutorInnen natürlich deutlich bessere Karten haben als DebütantInnen. Letztere starten in der Regel mit 5 Prozent in die Staffel.

Bei einem kleineren oder mittelständischen Verlag könnte das Staffelhonorar beispielsweise so aussehen:

1 bis 5.000 Exemplare: 5 %
5.001 bis 10.000 Exemplare: 6 %
10.001 bis 50.000 Exemplare: 7 %
ab 50.001 Exemplaren: 8 %

Bei einem großen Publikumsverlag, der in der Regel höhere Verkaufszahlen erwartet, wäre dies eine typische Staffelung:

1 bis 20.000 Exemplare: 5 %
20.001 bis 40.000 Exemplare: 6 %
40.001 bis 100.000 Exemplare: 7 %
ab 100.001 Exemplaren: 8 %

Nehmen wir als Beispiel einmal das gängigste Szenario für den Einstieg an: einen Taschenbuchpreis für den Endkunden von 9,95 Euro und dass der Autor/die Autorin 5 Prozent vom Nettoladenpreis erhält. 9,95 Euro × 7 ÷ 107 = 0,65 Euro Umsatzsteuer, der Nettoladenpreis beträgt also 9,95 Euro – 0,65 Euro = 9,30 Euro. Davon erhält der Autor/die Autorin 5 Prozent, also genau 0,465 Euro.

Würde sich in diesem Beispiel der Prozentsatz für das AutorInnenhonorar auf den Nettoverlagserlös beziehen, sähe das Ergebnis ganz anders aus, nämlich nur halb so hoch. Buchhandel und Zwischenbuchhandel (also die Barsortimenter, auch Buchgroßhandel genannt, bei denen der stationäre Buchhandel in der Regel die Bücher ordert) erhalten insgesamt meist 50 Prozent des Nettoladenpreises als Rabatt. Ziehen wir diesen Rabatt also von den 9,30 Euro ab, verbleiben als Nettoverlagserlös 4,65 Euro. Würde sich das AutorInnenhonorar daraus berechnen, erhielte der Autor/die Autorin bei vereinbarten 5 Prozent nur 0,2325 Euro pro verkauftem Exemplar. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, auf die Berechnungsgrundlage für Tantiemen zu achten. Wird der Nettoverlagserlös als Grundlage herangezogen, muss der Prozentsatz für den Autor entsprechend höher ausfallen.

E-Books

Das ist bei E-Books der Fall. Dort dient standardmäßig der Nettoverlagserlös als Berechnungsgrundlage für die Tantiemen, der Prozentsatz für AutorInnen fällt deutlich höher aus. Weniger als 25 Prozent sollten es nicht sein, bis zu 50 Prozent sind mit einigem Verhandlungsgeschick möglich.

Die einzelnen E-Book-Shops behalten vom Nettoladenpreis einen gewissen Prozentsatz ein, der sich zwischen 30 und 40,1 Prozent (siehe Kasten) bewegt. Das ist ihr Geschäftsmodell. Zusätzlich bedienen sich die meisten Verlage mittlerweile eines sogenannten digitalen Vertriebspartners, bei dem sie ihre Dateien (E-Books) einmalig hochladen und der diese dann an die einzelnen Shops verteilt und die Abrechnung für den Verlag übernimmt. Beispiele für solche digitalen Vertriebspartner sind Bookwire und readbox, es gibt aber noch etliche andere. Bookwire etwa nimmt von dem Betrag, den die E-Book-Shops auszahlen, 20 Prozent, die restlichen 80 Prozent gehen an den Verlag.

Für unsere Beispielrechnung nehmen wir einmal an, der Verkauf des E-Books liefe über eine der großen Plattformen, die 30 Prozent einbehalten, die Autorin bekäme 25 Prozent vom Nettoverlagserlös. Bei einem Verkaufspreis des E-Books an den Leser von 7,99 Euro (E-Books werden meist etwas günstiger angeboten als die Taschenbuchausgabe) ergibt sich bei 19 Prozent Umsatzsteuer ein Nettoladenpreis von 6,71 Euro. Davon behält der Shop 30 Prozent ein, 70 Prozent werden ausgezahlt, also 4,70 Euro. Davon wiederum zieht Bookwire als digitaler Vertriebspartner 20 Prozent ab, somit verbleiben 3,76 Euro als Nettoverlagserlös. Bei vereinbarten 25 Prozent erhält die Autorin also pro verkauftem (oder besser: lizenziertem) Exemplar 0,94 Euro. Das entspricht 14 Prozent des Nettoladenpreises.

Bei 40,1 Prozent für den Shop sieht die Rechnung so aus: Von 6,71 Euro Nettoladenpreis zahlt der Shop 59,9 Prozent, also 4,02 Euro an den digitalen Vertriebspartner, der davon wiederum 80 Prozent an den Verlag, also 3,22 Euro. Der Autor erhält von diesem Betrag 25 Prozent, das entspricht 0,81 Euro, somit rund 12 Prozent des Nettoladenpreises.

Fazit

AutorInnen sollten vor Vertragsunterzeichnung genau darauf achten, wie sich die vereinbarten Tantiemen berechnen – und gegebenenfalls verhandeln. Weitere ausführliche Infos dazu gibt es im aktuellen „Handbuch für Autorinnen und Autoren“ aus dem Uschtrin Verlag.

Der Artikel erschien zuerst in Federwelt August / September 2015.


Bildnachweis: gena96 / depositphotos.com


9 Kommentare

  1. Hallo Kerstin,

    vielen Dank für den Artikel. Schon schade, was am Ende übrigbleibt. Da merkt man schnell, wer nicht 100 Bücher am Tag verkauft, wird wohl kaum davon leben können. Naja, und einen Verlag zu finden ist dann nochmal eine andere Sache.

    Gruß
    Terence
    http://terencehorn.com/

  2. Hallo Kerstin,

    ich bin gerade auf deinen Artikel gestoßen, da das Thema für mich gerade aktuell ist. Weißt du, wo sich die Prozentsätze für Debütanten für ein Kartenset mit kleinem Booklet bewegt? (ich mache Inhalt und die komplette Gestaltung der Karten, Booklet und Schachtel)

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Besten Dank und liebe Grüße
    Michael

    1. Hallo Michael,

      danke schön für deinen Kommentar und deine Frage!

      Leider kann ich sie nicht aus eigener Erfahrung beantworten. Ich habe zwar schon für einen Verlag Kartenspiele redaktionell betreut, sprich: lektoriert, aber welchen Prozentsatz der Autor bekommt – keine Ahnung.

      In einem – allerdings sehr alten – Artikel habe ich Folgendes gefunden: „Der Autor erhält Tantiemen, meist zwei bis vier Prozent des Ladenpreises.“ (Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/freizeit-spielend-reich-werden_aid_168063.html) Hier geht es aber um Brettspiele. Ich nehme an, dass sich die Prozentsätze in den letzten 20 Jahren nicht großartig verändert haben, in der Buchbranche sind sie auch recht konstant (was nicht für die Vorschüsse gilt, die gingen eher nach unten).

      In einem sehr neuen Artikel zum Thema, der erst gestern erschienen ist, heißt es: „Spielautoren haben also einen langen Weg vor sich – und nur wenige können davon leben, sagt Landgraf, auch wenn sich deren Anzahl in den letzten Jahren erhöht hat. Wie bei Büchern erhalten die Erfinder Tantiemen, abhängig von der verkauften Stückzahl. Üblich sei eine einstellige Prozentzahl.“ (Quelle: https://www.derstandard.de/story/2000115627415/von-der-idee-in-die-schachtel-wie-brett-und-kartenspiele) Im nachfolgenden Beispiel spricht eine Agenturchefin von 6 Prozent.

      Ich hoffe, das vermittelt immerhin eine kleine Richtschnur.

      Beste Grüße
      Kerstin

  3. Hallo! Was kann ich tun, wenn der Verlag zum zweiten Mal verspätet das Honorar zahlt? Im Vertrag steht alle 12 Monate (ohne Spielraum!).

    Ich möchte sowieso meine Rechte zurückhaben, da ich es selber verlegen möchte. Zudem wird sich wirklich 0 um Werbung gekümmert.

    LG Sunita

  4. Ich bin bei BoD Norderstedt, die zahlen ca. 10% für Taschenbücher. Den Verkaufspreis gibt man selber ein, aber je höher du den Verkaufspreis machst, steigt auch deine Tantieme. Man muss über ein Computerprogramm alles selber machen, vom Schreiben, redigieren, Cover, Buchgestaltung, Klappentexte usw. Der Verlag kassiert dafür 19,00 €.
    Die Tantiemen fließen alle 3 Monate auch dein Konto.
    Man kann den Vertrag jederzeit mit der vereinbarten Laufzeit von einem Jahr kündigen. Kleine Änderungen am Buch oder Neuauflagen sind auch wieder für 19 € möglich. Reimen

  5. Wer kann mir sagen, wie viel Tantieme die Verlage beim E-Book-Verleih-System an die Autoren weitergeben? Vermutlich sind es nur Pinatz.

  6. Großartig! Ich schreibe seit 2017 im Bereich cosy mystery crime. Habe bisher im SP selbst verlegt. Jetzt ändert sich das in 2024 voraussichtlich.
    Da war die detaillierte und nachvollziehbare Erläuterung wie genau die Berechnungsgrundlagen der Tantiemen variieren können eine wunderbare Hilfe, das System Tantiemen zu durchblicken.
    Vielen herzlichen Dank!!

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