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Pseudonyme: 8 gute Gründe für eine neue Identität – und was bei der Wahl zu beachten ist

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Viele Autoren träumen davon, den eigenen Namen auf einem Buchcover lesen zu können. Doch es gibt auch gute Gründe dafür, unter Pseudonym zu veröffentlichen. Dabei unterscheidet man zwei Arten: das geschlossene Pseudonym, bei dem niemand erfährt, wer der tatsächliche Urheber ist, und das offene Pseudonym, bei dem transparent ist, wer sich dahinter verbirgt. Welche Art die richtige ist, hängt von den Gründen ab, die zur Wahl einer solchen Zweit-Identität führen.

Gründe für ein Pseudonym

  • Angst vor Verfolgung
    Autoren in totalitären Staaten müssen bei regimekritischen Texten zum Beispiel mit Gefängnis, Arbeitslager oder Folter rechnen. Wer Enthüllungen über die Mafia veröffentlicht, muss um sein Leben fürchten. Wer Geheimnisverrat begeht, also beispielsweise vertrauliche Firmeninterna preisgibt, kann sich von seinem Job verabschieden und sich gegebenenfalls mit einer Klage und Geld- oder Haftstrafe konfrontiert sehen. Bei solchen Risiken liegt es geradezu auf der Hand, nicht unter dem bürgerlichen Namen aufzutreten.
  • Geschlechterdominanz im Genre
    Manche Genres sind männerdominiert (zum Beispiel Krimi/Thriller, Horror, Fantasy), andere sind frauendominiert (zum Beispiel Liebesromane, historische Romane). Wer dem jeweils anderen Geschlecht angehört, greift daher oft zu einem Pseudonym, um die Marktchancen seiner Werke zu verbessern. Im englischsprachigen Buchmarkt werden auch sehr gern lediglich die Initialen der Vornamen verwendet, sodass das Geschlecht des Autors nicht erkennbar ist (zum Beispiel T. S. Eliot, J. K. Rowling, CJ Lyons).
  • Setting
    Spielt der Roman in einem exotischen Land, bietet sich ein dazu passend klingender Name als Pseudonym an.
  • Lesbarkeit und Wiedererkennungseffekt
    Autoren, die einen sehr langen Namen tragen oder deren Name schwierig zu buchstabieren oder auszusprechen ist, wählen häufig ein leichter lesbares Pseudonym, das sich die Leser zudem besser merken können.
  • Internationalität
    Wer eine internationale Karriere anstrebt und beispielsweise auf den riesigen US-amerikanischen Buchmarkt schielt, könnte von Beginn an einen Namen wählen, der international gut lesbar ist und sich leicht aussprechen lässt. Das gilt vor allem dann, wenn im Namen Sonderzeichen enthalten sind, die auf einer amerikanischen Tastatur nicht vorkommen, wie es beispielsweise bei meinem Namen der Fall ist. Natürlich gibt es, wie bei allen anderen Punkten auch, international erfolgreiche Gegenbeispiele, etwa Jo Nesbø, dessen Name aber immer noch kurz und markant ist und sich leicht aussprechen lässt.
  • Interessenkonflikt und/oder Scham
    Ein Universitätsprofessor, der Trivialliteratur schreibt, möchte mit einem Pseudonym vielleicht verhindern, dass Kollegen und Studenten davon erfahren. Eine Vorstandsassistentin möchte eventuell vor Vorgesetzten und Kunden geheim halten, dass sie Erotika schreibt. Ein Arzt möchte nicht, dass seine Patienten seine Splattergeschichten mit ihm in Zusammenhang bringen.
  • Schutz der Privatsphäre
    Autoren haben zwar in der Regel nicht in dem Maße mit Paparazzi oder Stalkern zu kämpfen, wie das beispielsweise bei Filmstars oder Top-Musikern der Fall ist, aber es gibt dennoch Gründe, den eigenen Namen aus den Schlagzeilen zu halten, etwa wenn der Ehepartner eine hohe Position bekleidet, es Kinder gibt, die man schützen möchte, oder weil man einfach in Ruhe einen Tisch im Restaurant auf den eigenen Namen reservieren können will, ohne dort gleich mit Autogrammanfragen belästigt zu werden.
  • Schutz der Autorenmarke
    Das ist der sicherlich häufigste Grund für ein Pseudonym. Fast alle bekannten Autoren verbindet man mit einem bestimmten Genre. Man denke an Stephen King (Horror), Lee Child (Thriller), Rebecca Gablé (historischer Roman). Wer das Werk eines solchen Autors kauft, stellt meist sehr genaue Erwartungen an das Leseerlebnis. Doch manche Autoren möchten gern auch in anderen Genres veröffentlichen. Dann besteht allerdings die Gefahr, Leser zu verprellen. Denn nicht jeder Thriller-Fan liest gern Fantasy, nicht jeder Science-Fiction-Fan mag Liebeskomödien. Und die meisten Fans eines Autors greifen zu jedem seiner neuen Bücher, ohne auf die Verpackung zu achten und erst den Klappentext zu lesen. So sind Enttäuschungen vorprogrammiert. Um das zu verhindern, bietet sich bei einem Genrewechsel ein Pseudonym an.

Die Autorin Julia Kröhn hat viel Erfahrung mit Pseudonymen, denn sie veröffentlicht inzwischen unter vier Namen in großen Verlagen:

  • Julia Kröhn (historische Romane und Kinderbücher)
  • Leah Cohn (Fantasy-Romane)
  • Carla Federico (exotische Familiensagas)
  • Katharina Till (Kunstkrimi)

Sie antwortete mir im Zuge meiner Recherchen für diesen Artikel: „Offene Pseudonyme, wie ich sie führe, legt man sich aus marketingtechnischen Gründen zu. Als Autor ist man sehr schnell auf Genre und Auflagenhöhe festgelegt. Um neue Wege zu beschreiten und mit mehreren Verlagen zusammenzuarbeiten, sind Pseudonyme heutzutage fast unumgänglich (Ausnahmen bestätigen die Regel).“

Wahl eines Pseudonyms

Bürgerliche Namen und auch Pseudonyme unterliegen dem Namensrecht als Teil des Persönlichkeitsrechts. Bei der Wahl eines Pseudonyms gelten somit die Einschränkungen, die sich aus dem Namensrecht anderer ergeben. Es ist also keine Option, sich in der Hoffnung auf hohe Verkaufszahlen Frank Schätzing oder Andreas Eschbach zu nennen. Aber sinnvoll wäre das sowieso nicht, schließlich will man auch selbst unverwechselbar sein und sich eine Autorenmarke aufbauen.

Julia Kröhn unterzieht einen neuen möglichen Namen zunächst einer Überprüfung: „Bevor ich ein Pseudonym vorschlage, google ich selbstverständlich den Namen, um zu sehen, ob es einen anderen prominenten Namensträger gibt. Bis jetzt konnte ich das immer ausschließen. Nur einmal hätte ich einen Nachnamen bevorzugt, den schon eine bekannte Autorin von Erotikliteratur trug. Darauf habe ich dann natürlich verzichtet, weil ich mir sonst vor allem selbst geschadet hätte.“

An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an Julia Kröhn für die Einsichten in den praktischen Umgang mit Pseudonymen!

Nutzt du ein Pseudonym oder überlegst du, eines zu verwenden? Was ist der Grund? Fallen dir noch weitere Gründe für die Nutzung eines Pseudonyms ein? Kommentare sind herzlich willkommen!


Bildnachweis: leezsnow / istockphoto.com


53 Kommentare

  1. Hi,
    ich schreibe derzeit unter dem Pseudonym Jay Valentine. Eben weil ich meine Privatsphäre schützen möchte. Jetzt stehe ich allerdings etwas blöd da, weil ich auch Self Publisher ohne Verlag bin. Muss also meinen bürgerlichen Namen im Impressum angeben.
    In erster Linie schreibe ich unter Pseudonym, um mich auch vor meiner Familie zu „schützen“ weil ich Erotikgeschichten schreibe und die Prüdität dort sehr verwurzelt ist. Außerdem möchte ich auch nicht schief angesehen werden von Freunden oder Bekannte, ebenso wenig von meinen Nachbarn.
    Der Artikel ist sehr informativ.

    Viele Grüße
    Jay

    1. Danke für Deine Offenheit!
      Zwar würde ich spontan meinen, wobei mir bewusst ist, dass eine Kenntnis Deiner Familie meine Meinung ändern könnte, dass es wohl am wahrscheinlichsten ist, dass wir es mit Neider*innen zu tun haben! Daher finde ich, wir können alle selbstbewusst schreiben!!! EGAL was! … 50 Shades…! Jede wäre insgeheim gerne diese Schreiberin gewesen! ;-)

  2. Hallo Jay,

    schön, dass du den Weg hierher gefunden hast. Ich freue mich, dass der Artikel dir gefällt.

    Zu deinem speziellen Problem:
    Ich weiß, dass die sehr erfolgreiche deutsche Self-Publisherin Emily Bold (Pseudonym) ihre Identität ebenfalls geheimhält. Sie hat natürlich auch eine Website inklusive Blog. Im Impressum sind dort die Adresse und Telefonnummer von jemand anderem eingetragen:

    Die Internetseite http://emilybold.de wird von Emily Bold betrieben in Vertretung durch: […]

    Verlagsautoren geben dort häufig ihren Literaturagenten (sofern vorhanden) oder eben den Verlag an. So könnte man auch einen Webmaster oder Ähnliches für den Kontakt angeben, wenn man denn jemanden hast, der dazu bereit ist. Nun ist das hier aber keine Rechtsberatung und ich würde mir auf jeden Fall noch einmal alle Gesetze und Regelungen bezüglich der Impressumspflicht genau ansehen. Falls du zum Beispiel einen eigenen Shop hast, in dem du die Bücher auf deiner Website selbst anbietest, könnte das schon wieder anders aussehen als bei einem reinen Informationsangebot. Da bin ich allerdings momentan auch überfragt und müsste erst recherchieren. Eine schnelle Recherche deutet aber darauf hin, dass bei Problemen und Rechtsverstößen der im Impressum genannte Ansprechpartner (also beispielsweise der „Webmaster“) haften müsste. Das wäre also für denjenigen ein Risiko und er müsste schon sehr großes Vertrauen in dich haben.

    Mein Tipp in Kürze: Schau dir die gesetzlichen Regelungen genau an. Eventuell kannst du eine Mittelsperson im Impressum einsetzen und so deinen Namen weiterhin schützen.

  3. Ein schöner Beitrag. Ein wichtiger Grund fehlt allerdings noch: ein langweilig oder gar bieder klingender Name. Da ist es besser, sich von vornherein einen passenderen zu erwählen.;)

        1. PS: noch etwas zum Thema „Autorenmarke“: ich persönlich bin als Leserin ausgesprochen eklektisch (oder unsystematisch ;) ) und finde es interessant, wenn Autoren, die ich mag, sich in ganz verschiedenen Genres ausprobieren. Gleichzeitig schaue ich in ein Buch auch immer rein bzw. informiere mich (falls ich es online bestelle, ohne Auszüge lesen zu können) zumindest über den Inhalt. Aber ich weiß natürlich, dass viele Leser da anders sind und „den neuen Soundso“ ohne weiteres Ansehen kaufen.

          Übrigens: schon länger habe ich mich gefragt, wie man es überhaupt schaffen kann, im digitalen Zeitalter ein „geschlossenes Pseudonym“ wirklich geschlossen zu halten. Vor allem, wenn man auch Lesungen gibt und mit Foto im Internet zu finden ist. Dazu wüsste ich gerne mehr.;)

    1. Du hast recht: Ein Pseudonym heutzutage noch geheim zu halten ist nahezu unmöglich. Immer wieder hört man davon, dass solche „geschlossenen Pseudonyme“ auffliegen. In manchen Fällen mag das sogar unter PR-Gesichtspunkten gesteuert und durchaus gewollt passieren, weil sich ein Buch nicht wie gehofft verkauft. Aber es werden auch geheime Pseudonyme gelüftet, wo das sicherlich nicht gewollt war, wie zuletzt der spektakuläre Fall von Robert Galbraith, einem Pseudonym, hinter dem sich Mega-Bestsellerin J. K. Rowling verbarg. Ich glaube ihr, dass sie sauer über die Enttarnung war.

      Ein ganz anderes Beispiel, das nun schon ein paar Jahre her ist: In einem Leserforum hatte ein Mitglied die Bücher einer Autorin gelobt. Zwischen den beiden entspann sich ein Gespräch, eine Unterhaltung darüber, wie sie denn dies und das gemacht hatte, was sie sich bei der und der Stelle gedacht hatte etc. Irgendwann flog auf, dass sich hinter dem Nickname des Mitglieds die Autorin selbst verbarg. Sie hatte also unter zwei verschiedenen Identitäten ein Selbstgespräch geführt. Peinlich für sie – und wie ich finde ein absolutes No-Go. Sie wollte wohl mit aller Macht im Gespräch bleiben und ihr neuestes Buch auf der Startseite sichtbar halten. Sie ist eine wirklich bekannte Autorin und ich hatte vermutet, dass der Fall seine Kreise ziehen würde – und vielleicht ihre Verkäufe angesichts solcher Methoden zurückgehen würden. Aber es blieb wohl, so wie ich es mitbekam, innerhalb des Forums, wo sie natürlich dem Spott einiger und den Kritiken von enttäuschten Fans ausgesetzt war, die sich (zu Recht) veralbert fühlten. Aber „draußen“, in den Buchhandlungen, hat das sicherlich niemand mitbekommen.

      Es gibt aber auch erfolgreiche Beispiele. Ich kenne zum Beispiel nicht die wahre Identität hinter den Pseudonymen Emily Bold oder Myra Çakan, habe aber auch keinen Versuch gemacht, sie zu erforschen. Erstere zeigt ein Foto von sich selbst auf diversen Social-Media-Kanälen und wird immer mal wieder fürs Fernsehen interviewt, während Myra (soweit ich das bisher mitbekommen habe) ziemlich unsichtbar bleibt. Sie ist zwar auch in Social-Media-Kanälen aktiv, hat aber beispielsweise einen Avatar als Bild etc.

      Ich selbst würde immer davon ausgehen, dass ein Pseudonym gelüftet werden könnte. Als Selfpublisher beispielsweise ist man eh gezwungen, Namen und Anschrift ins Impressum der Bücher zu schreiben – wo sonst der Verlag steht. Man kann zwar auch Adressdienste für so etwas nutzen, aber ob das rechtlich sauber ist, ist umstritten. Sollte ich mich irgendwann zu einem Pseudonym entschließen, wäre das ein offenes Pseudonym, wie Julia Kröhn das auch handhabt.

      Danke für deine Anmerkungen!

  4. Guten Morgen,

    ich habe mir ihre Seite durch gelesen und bedanke mich für die guten Ratschläge, das hat mir sehr weiter geholfen.
    Zur zeit betreibe ich einen Blog wo ich über Bücher schreibe die ich lese oder über das was mir so durch den KOpf geht.
    Ich selber schreibe zur Zeit an 2 Büchern, einen Krimi und einen Roman, wobei ich bei beidem nicht weiter komme, aber das wird mir der Zeit schon :)

    Nun habe ich meiner Freundin einen Vorschlag gemacht, ich werde mir ihr zusammen ein Buch schreiben, über das Thema und dem Inhalt haben wir noch nicht spekuliert, aber viele Ideen habe ich schon, daran mangelt es mir nicht, manchmal habe ich so viele Ideen das ich einfach nicht weiß wo hin, ich habe massenhafte Dokumente wo all meine Ideen drauf stehen aber irgendwie ergeben sie nie sin, ist das normal? Nun ich versuche mal ob ich sie umsetzten kann, vielleicht wird es ja was…

    was ich eigentlich fragen wollte ( ja ich schweife oft von Themen ab xD) wie ist das mit Autoren die keinen Verlag haben, sondern über Agenten, ist das am Anfang vielleicht sogar besser? Und ist es gut vielleicht erst mal E-books zu veröffentlichen und dann Später an Verlage zu schicken wenn man merkt das man erfolg bei vielen lesern hat? über eine Antwort würde ich mich freuen..

    freundliche Grüße
    Siena

    1. Guten Abend,
      Ich habe mir gerade ein paar Kommentare durchgelesen.Leider muss ich feststellen, das viele “Nachwuchs-Autoren,, die deutsche Rechtschreibung noch einmal genauer studieren sollten,um sich dann Gedanken über ein Pseudonym zu machen.

  5. Hallo,

    lieben Dank für den Artikel!
    Ich strebe Veröffentlichungen an, in den Genres Drama, Fantasy. Allerdings möchte ich meinen eigenen Namen behalten, überlege dennoch, ob ein Pseudonym sinnvoller wäre. Es gibt so viele berühmte Autoren, die ihren echten Namen verwenden. J.K. Rowling, Stephen King, Dan Brown…
    Es ist sehr schwer, solch eine Berühmtheit zu erlangen und vermutlich unmöglich. Stalker kann man allerdings auch ohne Berühmtheit bekommen und wer sich davor fürchtet, darf nicht einmal auf die Straße oder zur Arbeit gehen oder im Internet flirten. Unzählige Fälle gibt es, in denen genau da Stalker erst „geboren“ wurden. Aber wenn mal ein Stalker einen Autor befällt, wird das natürlich groß ausgetragen, aber Privat gibt es viel mehr Stalker, als man glauben mag.

    Zudem finde ich ein Pseudonym befremdlich. Es ist ja MEIN Werk. Entweder bin ich stolz darauf oder nicht und wenn ich mich dafür schämen müsste, finde ich, sollte man sich selbst fragen, ob man es für sich selbst macht oder für andere. Das ist nicht böse gemeint, aber ich finde, egal um welche Geschichte es sich handelt, Leser und Fans findet sie so oder so. Warum sollte man sich für eine Erotikgeschichte schämen? Die, die prüde sind, haben selbst Träume, auch von Erotik, haben nur angst es zu erwähnen.

    Ich fände es einfach schade. Man kann ja wie Rowling so handhaben, bei Vornamen einfach die Initialien zu verwenden. Gut, dass ich 3 Vornamen habe, da bringt es wenigstens was. :D

    Trotzdem danke für den Artikel, war sehr hilfreich!

    Liebe Grüße,
    Lily

    1. Hallo Lily,

      […] Was bitte ist „schade“ daran, wenn Autoren ein Pseudonym verwenden? Und was hat das mit Stolz zu tun?

      [Ein Autor] von Erotika, der in einem religiösen Umfeld lebt, […] möchte nicht wegen seiner Arbeit von religiösen Spinnern belästigt werden […].

      Ein Kinderbuchautor, der Karl Ficker heißt, […] wird mit diesem Namen auf dem Cover kein einziges Buch verkaufen.

      Stefan Müller, Hans Maier und Andrea Schmidt tun ebenfalls gut daran, sich ein Pseudonym zuzulegen, denn solche Allerweltsnamen eignen sich nicht besonders gut dafür, sich eine Marke aufzubauen.

      Und dann gibt es noch Fälle wie Brunhild Britzl, Chantal Schleicher oder Rosa Schlüpfer.
      Nicht jeder ist mit einem wohlklingenden Namen gesegnet […].

      1. Liebe Karla, herzlichen Dank für deinen Kommentar, dem ich inhaltlich zustimme. Ich freue mich über jeden einzelnen Kommentar, auch über deinen, habe aber in diesem Fall ein paar Passagen herausgenommen. Dieses Blog soll der gegenseitigen Unterstützung dienen, der Ton soll positiv und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt sein. Daher verstehst du sicherlich die Kürzungen.
        Deine sachlichen Argumente sind gut und können anderen bei der Entscheidung für oder wider ein Pseudonym helfen. Nochmals danke dafür!

        Beste Grüße
        Kerstin

  6. Ein weiteres, nicht genanntes Beispiel ist Iny Lorenz. Zwei Personen, in diesem Fall ein Ehepaar, schreiben ein Buch unter dem Pseudonym einer Person.

  7. Hallo!

    Wenn jemand unter Pseudonym schreibt, kann er dann bspw. zusätzlich noch eine Klingel und einen Briefkasten an seinem Haus anbringen, an diese Namensschilder mit seinem Pseudonym anbringen und sich Post unter dem Pseudonym zusenden lassen? Der Klarname ist natürlich ebenfalls mit Klingel und Briefkasten vorhanden, wird aber durch die Separation nicht sofort miteinander verbunden. Klingel und Briefkästen führen natürlich zu ein und derselben Person im Haus. Die ladungsfähige Anschrift wäre damit doch gewährleistet.

    Freundliche Grüße

    1. Hallo Felix,

      eine sehr gute Frage! So habe ich das allerdings noch nirgends gehört oder gelesen und ich denke auch, dass das dem Ansinnen des Gesetzgebers widerspricht. Aber ich bin keine Anwältin und kann (und darf) daher auch keine Rechtsberatung geben. Vor allem ist es auch so, dass zum Beispiel die Impressumspflicht in Büchern durch Landesgesetze geregelt ist – in Bayern sieht das also ggf. anders aus als in NRW oder in Thüringen. Wenn du das ernsthaft in Erwägung ziehst, rate ich dir, dich zuvor an einen Fachanwalt für Medienrecht zu wenden.

      Tut mir leid, dass ich dir nicht konkreter weiterhelfen kann.

      Vielen Dank für deinen Kommentar und dir viel Erfolg!
      Kerstin

      1. Tut mir leid, aber der erwähnte Artikel bezieht sich ausschließlich auf Dinge, die mit dem Internet zu tun haben. Was am heimischen Briefkasten steht, ist dort nicht zu entnehmen. Wie sieht es denn bspw. mit Künstlernamen aus, denn etliche Personen sind der Öffentlichkeit lediglich mit dem Künstlernamen bekannt, nicht mit dem privaten Klarnamen? In diesen Fällen gehe ich davon aus, dass es kein Problem darstellt, dass auf den Namensschildern von Klingel und Briefkasten der Künstlernamen aufgeführt ist. Wie sollte sonst die Post zugestellt werden, wenn die Person unter dem Klarnamen kaum bekannt ist? Die ladungsfähige Anschrift ist in beiden Fällen identisch. Insofern sehe ich auch für Pseudonyme keinen Hinderungsgrund, wenn er zusätzlich neben dem Klarnamen am Hauseingang angebracht ist – und nicht alleinstehend existiert. Meines Wissens ist genau das doch der Knackpunkt, dass der Klarname auf jeden Fall existiert. Egal, ob allein oder gemeinsam mit Pseudonym – Hauptsache, er existiert. Oder sehe ich das falsch?

        1. Ich kann nur wieder auf die Landespressegesetze verweisen, die regeln, was im Impressum stehen muss. In NRW heißt es beispielsweise:

          Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein.

          Beim Selbstverlag also der Name des Verfassers oder (z. B. bei einer Anthologie) des Herausgebers. Und mit „Name“ ist der im Pass eingetragene bürgerliche Name gemeint. Hier sind noch hilfreiche Seiten dazu:
          http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-acht-fragen-zum-impressum-im-buch-und-auf-der-website/

          http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-fuenf-dienste-mit-denen-sie-vermeiden-ihre-adresse-im-impressum-anzugeben/

          Ich hoffe, das hilft weiter.

  8. Hallo Kerstin, bin eben auf Deinen Artikel gestoßen – vielen Dank dafür! – und habe die interessante Debatte verfolgt.

    Ich schreibe seit langer Zeit und möchte mich jetzt konsequent um das Thema Veröffentlichung kümmern. Bin auf kein Genre festgelegt: schreibe an einem historischen Roman, habe Krimis und Krimi-Ideen in der Schublade, ein Kinderbuch für 10-12jährige geschrieben und ein, zwei Bilderbücher für 4 bis 8 Jahre in Arbeit.

    Ich habe daran gedacht, unter einem – offenen – Pseudonym aufzutreten. Nicht, um mich zu verstecken, sondern um meinen Produkten einen Marken-Namen mit auf den Weg zu geben, den ich als solchen passender und auch etwas klangvoller finde als meinen bürgerlichen Namen. (Der Ausdruck „Marke“ gefällt mir in dem Zusammenhang sehr gut und trifft eigentlich genau das, was ich mit dem Pseudonym erreichen möchte: mit Glück und Ausdauer zu einer Marke zu werden).

    Ich dachte allerdings an ein und dasselbe Pseudonym für alle Genres… Wobei mir die obenstehenden Gründe, die dagegen sprechen, auch einleuchten. Vermutlich traut man einer Bilderbuchverfasserin keine Krimis zu etc. ….

    Der Umgang mit dem Pseudonym muss allerdings gut bedacht werden, dh. wann welchen Namen verwenden (die Frage klingt ja auch bei Felix P. an). Ich würde auf der geschäftlichen Ebene (Anfragen wegen Lesungen, Verhandlungen mit Verlagen etc. etc.) natürlich meinen bürgerlichen Namen verwenden, das scheint mir auch rechtlich geboten. Hast Du, oder hat jemand unter den Lesern, Erfahrung damit, wie so etwas auf die Ansprechpartner wirkt? Man muss ja jedes Mal dazu sagen „ich bin die und die, ich schreibe allerdings unter dem Namen Franziska Frankenstein :-) …“ Auf mich selber würde das eher etwas seltsam wirken – besonders wenn von Franziska Frankenstein noch niemand was gehört hat. Wie seht Ihr das?

    Was das Impressum betrifft, so habe ich bei Selfpublishern bei Amazon auch schon gefunden, dass gar keine Postadresse, sondern lediglich Email-Adresse und Website angegeben sind. Auch schon aus Selbstschutzgründen würde ich mich nicht mit Klarnamen und realer Anschrift ins Internet begeben! Wie´s aber rechtlich ganz genau ist, das müsste man auch nochmal recherchieren…

    1. Hallo Julia,

      sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat!

      Nun, diejenigen, die bei Amazon als Selbstverleger veröffentlichen und keine Anschrift (Straßenanschrift) angeben, sind mutig. Rechtlich ist das nicht in Ordnung und die Abmahnanwälte in Deutschland sind fleißig.

      Ich wiederhole hier mal die Antwort, die ich oben auch Felix gegeben habe:
      Ich kann nur wieder auf die Landespressegesetze verweisen, die regeln, was im Impressum stehen muss. In NRW heißt es beispielsweise:

      Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein.

      Beim Selbstverlag also der Name des Verfassers oder (z. B. bei einer Anthologie) des Herausgebers. Und mit „Name“ ist der im Pass eingetragene bürgerliche Name gemeint. Hier sind noch hilfreiche Seiten dazu:
      http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-acht-fragen-zum-impressum-im-buch-und-auf-der-website/

      http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-fuenf-dienste-mit-denen-sie-vermeiden-ihre-adresse-im-impressum-anzugeben/

      Im Zweifelsfall hilft nur, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich im Medienrecht auskennt.

      Zu deinem anderen Punkt: Verlage kennen sich mit Pseudonymen aus. Natürlich tritt man unter eigenem Namen mit ihnen in Kontakt, kann aber dann natürlich darauf verweisen, dass man gern unter dem Pseudonym XY veröffentlichen würde. Das ist für die gang und gäbe, da guckt auch niemand komisch. Gleiches bei Veranstaltern, die Erfahrungen mit Lesungen oder anderen künstlerischen Events haben. Nur keine Scheu!

      Bei einer Veröffentlichung im Verlag entfällt auch das „Problem“ mit dem Impressum, weil dann der Verlag im Impressum steht und der Autor über den Verlag erreichbar ist. Da muss also im Grunde nicht mal das Pseudonym gelüftet werden.

      Beste Grüße und dir viel Erfolg mit deinen Projekten!
      Kerstin

  9. Guten Morgen,

    ich fand den Artikel auch interessant und habe mich selber entschloßen ein Pseudonym anzunehmen. Das Problem ist ja manchmal echt, dass die Leute mit der Fantasy nicht klar kommen. Auf der einen Seite wird immer gerne geredet, dass ja jede Entwicklung mit etwas Fantasie beginnt, aber wenn man dann z.b. über Themen wie Fantasy Geschichten oder Märchen schreibt wird man schn nicht mehr ernst genommen.

    Dabei lieben unsere Kinder doch Märchen und wir Erwachsenen wollen auch gut unterhalten werden im Fernsehen und im Kino, aber leider nur durch „große Vorbilder“.

    Die ersten Schritte als Schreiber werden einen nicht leicht gemacht, wenn nicht sogar mit völliger Unverständniss bestraft. Egal welches Genre man sich zuwendet.

    Da hilft ein Peudonym doch erheblich, obgleich man sich dann aber auch nicht outen kann, wenn etwas gelungen ist und Achtung erhällt.

    Was die Kennzeichnungspflicht angeht ist das ein großes Problem, denn in Deutschland gilt ja die Auszeichnungs & Kennzeichnungspflicht. Dadurch wird ein Impressum immer dann nötig, wenn ich versuche mit meinem Produkt Geld zu verdienen.

    Solange ich, als Beispiel, mein Pseudonym für die Verwaltung einer Webseite nehme ist es zulässig, dass ich als Kontaktdaten mein E-Mail Adresse angebe, aber sobald ich Werbeanzeigen auf eben diese Webseite setze verdiene ich damit Geld und meine Webseite für Impressumspflichtig entsprechend den Deutschen Handelsgesetzen (Auszeichnungspflicht).

    Als Webseitenbetreiber habe ich mich da auch schon druch zahlreiche Rechtsseiten geklickt, stoße aber immer auf das Kennzeichnungsgesetz sobald es ans Geld verdienen geht, egal wie klein die Spanne da auch sein mag.

    Das ist natürlich blöd.

  10. Hallo Kerstin
    Diskutiere derzeit die Umstellung auf ein Pseudonym, da mein bürgerlicher Name, unter dem ich bereits 4 Bücher veröffentlicht habe, in der Leserschaft oft mit negativen Attributen belegt wird. Harald Schmidt scheint nicht unbedingt verkaufsfördernd, da man vielleicht Satire oder durchweg Humor damit verbindet.
    Nun überlege ich nur noch, ob ich die Leser auf meine früheren Titel aufmerksam machen soll und somit den wahren Namen preisgebe.

  11. Danke für den hilfreichen und informativen Artikel!

    Meine Meinung:

    Es ist toll, wenn man – oder frau ;)- die Wahl und Möglichkeit hat, für Veröffentlichungen mit Pseudonymen zu hantieren oder diese aus anderen Gründen (z.B. persönliche Sicherheit) bewusst verwenden kann.

    Es darf aber kein Grund sein, einen Namen nicht auf ein Buch zu schreiben, weil er „langweilig“ oder „bieder“ (etc.) klingt. Ausnahmen wie das Tragen eines bereits extrem populären Namens bestätigen natürlich die Regel (und SEO-Content auch).

    Gute Frage etwa: Wird Madonna eines Tages die Katholische Kirche verklagen, weil Madonna eventuell eines Tages populärer ist als die Katholische Kirche mit ihrer Madonna (oder hat sie das etwa schon getan);)?

    Jede/r muss kann natürlich für sich selbst entscheiden, was wichtiger ist: Der Name, der zu einem gehört (jetzt einmal Veröffentlichungen in verschiedenen Genres ignorierend), oder der Erfolg. Natürlich ticken unsere Gesellschaften eben genau so, darum ist meine Argumentation hier auch eine Gesellschaftskritik. Unsere Gesellschaften haben sich dahingehend in eine Vielzahl von Sackgassen verlaufen und wir leben im Zeitalter des Turbokapitalismus, der auch vom Buchmarkt bedient wird (und das nicht erst seit gestern).

    Namen werden – neben vielzähligen anderen Gründen – geändert, weil die Wertung der Gesellschaft auf alles mögliche so stark vorherrscht, dass Menschen sich daran anpassen, z.B. aufgrund von Angst vor „Misserfolg“. Das hat in alle Gesellschaftsbereiche hinein tiefgreifende Folgen.

    Den eigenen, zugehörigen Namen bewusst tragen und zeigen, kann auch sehr positiv sein, z.B. wenn es um „Vorbildcharakter“ geht.

    So wird das ja vielerorten auch heute tatsächlich ganz bewusst praktiziert – und dies auch mit entsprechendem Erfolg, was ich absolut wertschätze.

    Allerdings bemisst auch hier wieder jede einzelne Situation eines Autors, einer Autorin (oder einer Person zwischen Autor und Autorin), was „Erfolg“ eigentlich ist. Erfolg lediglich in Verkaufszahlen zu messen, ist jedenfalls nur einer von vielen, vielen Aspekten für die Gründe, zu schreiben und zu veröffentlichen.

    Natürlich gibt es einige Namen, die echte Probleme erzeugen (können), weil viele Menschen eben auch „unreif“ mit dem umgehen, was ihnen begegnet. Eine Anpassung an diese Problematik zeigt aber auch, wie sehr schreibende und veröffentlichende Menschen sich vom bestehenden Buchmarkt und den Leser/innen – also letztlich vom Erfolg – abhängig machen…

    Aber abgesehen davon – da eine Medaillie mindestens immer zwei Seiten hat und es auch Selbstverständnis eines künstlerisch Schaffenden sein kann, bewusst wirkende Fiktion zu erschaffen: Es kann großen Spaß machen, das Spiel mit den Identitäten und verschiedenen Synonymen.

    Wie aber sehen denn eigentlich die namensrechtlichen Bedingungen in Bezug auf das Melderecht aus?

    Ein Mitarbeiter eines Einwohnermeldeamtes hat mir einmal mitgeteilt, „dass sich nicht so jeder mir nichts, dir nichts einen Künstlernamen geben dürfe“ (ungefährer Wortlaut). Es ging in der Situation allerdings auch um den Eintrag eines Künstlernamens in den Personalausweis. Mir wurde für den Eintrag in den Personalausweis mitgeteilt: Eine Künstleragentur müsse mir bestätigen (also bescheinigen), dass ich Künstler bin. Ich persönlich empfinde das als Frechheit, Anmaßung und Beschneidung meines Persönlichkeitsrechts auf Selbstdefinition als Künstler.

    Ist es nach solcher Argumentation des Meldeamts überhaupt so ohne weiteres „erlaubt“, z.B. einen Text, etwa in einem Blog, mit einem Synonym zu unterschreiben oder gar mit einem Synonym werbend – etwa in Verbindung mit einer Freiberuflichkeit oder einer gewerblichen Tätigkeit – aufzutreten? Oder greift hier der Grundsatz: „Die Kunst ist frei?“. Ginge man vom „Gewohnheitsrecht“ aus, würde ich diese Frage hier nicht stellen, angesichts der Online-Nickname-Kultur.
    Aber: Ämter interessieren sich in Bezug z.B. auf auf kommerziellen Erfolg ausgerichtete Tätigkeiten wohlmöglich nicht für „Gewohnheitsrechte“.

    Es wird höchste Zeit, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er Künstler/in ist oder nicht, genau so sehr, wie jeder Mensch z.B. das unbedingte und gesellschaftlich verbriefte Recht haben sollte, selbst zu entscheiden, welchen Geschlechts er sich zugehörig fühlt und welchen Hinweis diesbezüglich er auch im Personalausweis stehen haben möchte. Vielleicht aber hat es sich ja nur um einen „überengagierten“ Mitarbeiter der Meldebehörde gehandelt.

    Abschließend noch eine Frage, die möglicherweise von Bedeutung für „geschlossene Synonym-Identitäten“ ist oder eines Tages sein wird:
    Vorweg: Es dürfte – wenn nicht bereits heute – so doch in absehbarer Zeit Such- und Analysealgorhytmen in der Onlinewelt geben, welche anhand der Art und Weise, wie ein Mensch z.B. bestimmte Formulierungen immer wieder benutzt, welche Rechschreibfehler er immer wieder macht (BeisPiel), auf welche Art und Weise er Sätze kompliziert verschachtelt, welche die entsprechenden Softwares in die Lage versetzen werden, verschiedene Veröffentlichungen „poolartig-vernetzend“ miteinander in Verbindung zu bringen. Und ich meine jetzt nicht die „ganz großen Sammler“, welche etwa illegal Informationen aus dem Internet weltweit abgreifen. Mit gewissem Aufwand funktioniert das beschriebene ja bereits über Suchmaschineneinträge – und von Hackern &CO will ich hier gar nicht erst schreiben.

    Wieviel Sinn machen geschlossene Synonyme gemessen an dem oben beschriebenen Szenario dann noch im Hinblick auf die möglichst absolute Geheimhaltung einer Identität?

    Grüße,

    Sharon la Blöff

    1. Hallo Sharon und herzlichen Dank für den Kommentar! Freut mich, dass der Artikel Ihnen gefallen hat.

      Zu der Geheimhaltung geschlossener Pseudonyme: Ja, das ist heutzutage definitiv ein Problem. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das Pseudonym niemals aufgedeckt wird. Die Schwierigkeiten beginnen schon früher und aufseiten des Autors selbst, denn als Selfpublisher muss er ein Impressum angeben, als Betreiber einer Website (und eine Autorenseite ist im Marketingmix ein wesentlicher Baustein) ebenfalls etc. Mit einem Verlag im Hintergrund ist es einfacher, dann erscheint der im Impressum – sowohl im Buch als auch auf der Website, wenn er sie für den Autor einrichtet. Aber wie sieht es mit Lesungen aus? Wenn eine bekannte Persönlichkeit sich hinter einem Pseudonym „verstecken“ möchte, kann sie Lesungen nicht selbst abhalten, sonst würde sie „enttarnt“. Und dann kommen noch die von Ihnen geschilderten Schwierigkeiten hinzu. Heutzutage ein Pseudonym geheim zu halten, dürfte nahezu unmöglich sein.

      Nochmals danke für den Kommentar und beste Grüße
      Kerstin

      1. Liebe Kerstin,

        vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.

        Sie beschreiben es sehr anschaulich und passend. Unser Zeitalter hat oft bewiesen, wie sehr auch die „Schwarmintelligenz“ im Internet erfolgreich aktiv wird und auch Erfolg hat, wenn das gemeinsame Ziel definiert ist (Erfolg als Wort in diesem Sinne also auch positiv ODER negativ behaftet).
        Allerdings bleiben einem Selfpublisher dann nicht mehr viele Möglichkeiten. Nur wenige Optionen stehen dann zukünftig noch zur Verfügung, etwa:

        1. Das Impressum einer Internetseite wird verschlüsselt (das halte ich für stellenweise sehr sinnvolle Zukunftsvision. Denn: Zur Zeit wird die „Schulterlast“ eben von den Impressumspflichtigen getragen. Stellen wir uns nur einmal Autoren vor, die „grenzwertig“ schreiben (z.B. regimekritisch, je nachdem, in welchen weiteren Ländern weltweit etwa eine Impressumpflicht herrscht) oder sehr gerne etwa Erotika veröffentlichen möchten…

        Im Grunde ist ein „verhaltenes Schreiben und Veröffentlichen“ (etwa weil der Nachbar, der Chef, Kollegen, Freunde, Familie es erfahren könnten, nichts anderes, als eine „stille Zensur“. Und jene ist der garantierte Tod jedes auf Offenheit ausgerichteten künstlerisch-kreativen Schaffens. Solche Kunst ist auch einer „Gesellschaftskritikfähigkeit“ (also der Befähigung, z.B. durch Ausübung der eigenen Kunst auch Kritik auszuüben) beraubt. Ich nenne dies der Einfachheit halber das „Snowden-Phänomen“, wenn auch Edward Snowden natürlich nicht der erste war, der dieses Phänomen erzeugt hat.

        2. Veröffentlichende Outen sich von vorneherein und aus Prinzip. Das könnte eine Lawine des „positiven Vorbilds“ auslösen. Dies halte ich für unsere Gesellschaften für sehr willkommen und notwendig.

        3. Autor/innen sehen ein, dass es nicht sinnvoll ist, sich „zu verbergen“ um etwa wirtschaftliche Nachteile oder Unmut bei den Fans zu verhindern. Im Umkehrschluss sollten Fans einsehen, dass es legitim für Autor/innen ist, verschiedenartige Genres zu bedienen. Denn: Was immer auch verloren geht, ist der „Charakter der Vielfältigkeit“. Daraus können letzendlich „Einfältigkeit“ und auch Ausgrenzung etwa vielseitiger Autor/innen entstehen. Was von der Norm abweicht, hat schlechtere Chancen und das ist eine gedultete Benachteiligung um des Erfolgs, Profits und „Kundeninteresses“ willen. Autor/innen sollten stolz darauf sein und selbstbewusst damit umgehen, vielfältig zu sein und das Recht zu haben, als vielfältig anerkannt zu werden, ohne dass daraus große Nachteile entstehen.

        Bedienen wir in unseren Gesellschaften immer nur die „Norm“, werden wir eines Tages größtenteils „fremdgesteuert“ sein. Jeder kann entscheiden, ob er das will. Es beinhaltet aber immer auch eine „angepasste Kunst“. Und angepasste Kunst kann sich im eigenen Selbstverständnis von dem, was Kunst sein sollte, oder wofür Kunst stehen sollte, schnell verlieren (Kunst kann auch als „Aufgabe“ in beiderlei Hinsicht verstanden werden). Kunst HAT auch die Aufgabe, „Freiräume“ im Denken und Handeln zu schaffen. Das ist meine Überzeugung. Der Künstler sollte deshalb so frei wie möglich in seiner Kunst sein können. Das ist der schwierige Balanceakt zwischen Bedingtheiten etwa eines Marktes und dem eigenen Selbstverständnis, jedoch unter der Prämisse: „Es gibt kein Lebewesen, dass nicht auf irgendeine Art und Weise durch andere manipuliert wird und auch manipuliert.“

        4. Das Schreiben und Veröffentlichen wird „angepasst“ und ordnet sich damit unter („stille Zensur“).

        5. Das Meldegesetz wird – etwa für Künstler/innen (als etwa „schutzbedürftige Personen“) angepasst und entsprechend gelockert. Es kann nicht sein, dass Künstler/innen, etwa in Furcht um ihre eigene Unversehrtheit und auch ihr tatsächliches Leben gezwungen sind, entweder ihre Kunst systemkonform „anzupassen“, oder durch das Meldegesetz zu einer direkten „Zielscheibe“ zu werden.

        Unsere Gesellschaft empfinde ich in dieser Hinsicht als rückständig.

        Die Gemeindeverwaltungen, Städte, Länder und Bund wälzen das Problem der Impressumspflicht (und damit im Grunde der Meldeüberwachung – was ja auch zum Schutze der Verbraucher dient) – leider auf den Einzelnen ab, welcher genötigt ist, jegliche Konsequenz für sein Handeln auch zu tragen. Das ist im Sinne einer lebendigen Kunst (und auch für die Arbeit verschiedener Organisationen) nicht immer sinnvoll.

        Abschließend noch eine Info zum Thema „Melderecht“: Mein zuständiges Meldeamt hat mir heute folgendes mitgeteilt:

        Man ist ebenfalls (so wie auch ich) der Ansicht, dass Künstler/innen nach dem Prinzip „die Kunst ist frei“ selbst entscheiden können, ob sie einen Künstlernamen tragen. Dennoch konnte man mir keine verbindliche Quelle für diese Aussage nennen und formulierte die Sache dahingehend so, dass mir mitgeteilt wurde, dass man diese Aussage aber „nicht unterschreiben würde“ (also rechtskräftig meinen würde). Da bleibt dem Künstler dann wohl nur die Berufung auf das Grundgesetz (GG). Anders aber sieht die Situation aus, wenn es um die Eintragung eines Künstlernamens in einen Personalausweis geht:
        Hierfür wäre die Bescheinigung, bzw. der Nachweis einer „Agentur“ notwendig, oder aber die Vorlegung (mehrerer) Zeitungsartikel, aus denen hervorgeht, dass man (überregional) den Künstlernamen „mit Erfolg“ getragen habe. Erst dann könne eine Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis möglich werden.

        Übrigens hat das zuständige Standesamt auch mitgeteilt, dass Doktorentitel und (wenn ich mich jetzt nicht irre) auch Künstlernamen heutzutage nicht mehr standesamtlich ausgewiesen werden (das kann natürlich regional begrenzt sein).

        Viele Grüße,

        Sharon la Blöff

  12. Hallo Kerstin,

    ich bin zwar erst jetzt auf deinen Beitrag gestoßen, aber ich habe viele hilfreiche Tipps mitnehmen können! Soweit ich es jetzt verstanden habe ist es so, dass man bei einem Selbstverlag immer im Buch auch seinen eigenen, echten Namen angeben muss. Ich habe mal gelesen das man durch einen Selbstverlag einen Impressumsersatz schaffen kann, aber wenn man natürlich seinen Namen und sogar noch seine Anschrift angeben Muss, dann funktioniert es wiederum nicht. Wie sieht es aber mit autoren- bzw. Impressumsservicen aus? Es gibt doch z.B. die Seite Papyrus, wo man sich eine Adresse sozusagen „mieten“ kann richtig? Das wäre doch eine gute alternative um nicht seine Daten im Impressum preisgeben zu müssen. Gibt es anstonsten noch andere Möglichkeiten, dass man nicht seine Adresse im Impressum preisgeben muss?

    Viele Grüße,
    Sebastian

  13. Hallo, Guten Tag, Frau Brömer und alle anderen Leser,

    vielen Dank auch von mir für den interessanten Artikel.

    Gerne würde ich auch eine Frage stellen, die mir schwierig erscheint.
    Ich komme mit dem Schreiben einer Biografie über das Aufwachsen mit einer
    kranken Mutter und Schwester nicht weiter –
    ich habe immer die Angst, dass man mich natürlich verklagen würde, wegen des
    Verstoßes gegen Persönlichkeitsrecht –
    es gab viel Schlimmes und Unglaubliches, was ich erlebt habe, mich halten aber die Gesetzgebung dazu und die Fälle, über die ich las, wie z.B. zu dem Buch „Esra“, ganz grundsätzlich davon ab, gezielt weiter zu schreiben. Ich bin darüber sehr unglücklich, würde, wo es keine Entschädigung für das erfahrene Leid gibt, wenigstens wie man so sagt „der Welt“ diese Menschen zeigen wollen –
    es gibt ja Biografien, eben auch Autobiografien, die das auch tun, z.B. von Constance Briscoe, Lea Saskia Laasner oder Dave Pelzer – ich frage mich immer, wie es möglich ist, dass diese Autoren ihre Erlebnisse so veröffentlichen konnten!
    Ob es vielleicht in Amerika und England etc. z.B. andere Möglichkeiten gibt, zu veröffentlichen, wenn es sich um Fakten handelt?
    Könnte man denn nicht vielleicht dann versuchen, in anderen Ländern mit anderen Bestimmungen zu veröffentlichen – oder würde man als Autor trotzdem nach dem Recht des Landes fassbar werden, in dem man lebt?

    In all den Überlegungen dachte ich auch daran, ob es nicht eine Lösung sein könnte, mit Pseudonym zu veröffentlichen. Ich dachte, Mensch, da fallen doch dann alle Probleme sofort weg… – da wüsste ich ganz gerne mehr zu, wenn Sie oder jemand vielleicht etwas weiß –
    natürlich kann man dann keine Lesungen halten, weil man sich damit ja praktisch auch outen würde – das wäre natürlich für einen Verlag ein totales Gegenargument, um einen überhaupt zu veröffentlichen.
    Vielen Dank!!
    Und hoffentlich bald Sonnentage in 2017!

  14. Einen Künstlernamen trage ich seit Jahren auf der Bühne. Dem Grafiker ist es egal, was er draufschreibt. Allerdings der Veranstalter braucht und das ist sein gutes Recht, eine Rechnung mit meinem richtigen Namen.

    Aber z.b. habe ich schon unter meinen Kosenamen Geld bekommen, auch diese Einnahmen samt Beleg sind in meiner Buchhaltung.

  15. Ich schreibe unter meinem Pseudonym Wolle Ing (im Prinzip eine Kurzform meines vollen Namens). Der Grund besteht hier nicht im Schutz der Privatsphäre. Das Pseudonym ist mein Mittel, um mich namentlich von vielen, weiteren Autoren (annähernd 10) gleichen Vor- und Zunamens zu unterscheiden, die u.a. Fachbeiträge, Sachbücher oder wissenschaftliche Arbeiten veröffentlich(t)en.

  16. Hallo :) ich recherchiere momentan Artikel mit Schwerpunkt Künstlername, da ich als Künstler ein Pseudonym führe und ich bisher niemals irgendwo im Inet meinen realen Namen genutzt habe. Nun lebe ich quasi mit dem Künstlernamen (stelle mich nur unter dem Namen vor) und da ich bald meine Kunst selbst verkaufen möchte, habe ich nach Wegen gesucht, wie ich das machen kann, ohne je irgendwo den Realnamen zu nennen. Habe gelesen, dass dies möglich wäre, wenn man den Künstlernamen in den Personalausweis bekommt und man damit sogar Rechnungen ausstellen darf. Als Autor mit bereits veröffentlichten Werken stellt dies wahrscheinlich kein Problem dar. Eine Freundin hat zB bisher ein Band herausgebracht, ist mit Nachweis auf das Bürgeramt des Wohnorts gegangen und hat den Namen problemlos eingetragen bekommen. Nun darf sie diesen auch ins Impressum schreiben, da der Name nun Bestandteil der Personalien sind und eindeutig bei Rechtsfällen zugeordnet werden kann. Man kann dann auch unter dem Namen angeklagt werden etc.

    Ich hab’s leider noch nicht hinbekommen, den Namen einzutragen, da ich selbst Zeitungsartikel etc bräuchte, um auch eine Bekanntheit fernab von Facebook nachzuweisen. Aber bis dahin häng ich nen kleinen Extrabriefkasten auf und schreib den Namen einfach drauf. Klar sieht man mich auf Fotos in Facebook, aber ich stelle mich grundsätzlich mit dem Vornamen des Künstlernamens vor, auch wenn ich irgendwo unterwegs bin :) ist anfangs gewöhnungssache, aber so gibt es keinen der je sagen könnte „He du heißt doch mit Vornamen ganz anders“, wenn keiner den echten Namen je gehört hat.

    Habe auch einen kleinen Tipp, wie es ohne Eintrag im Ausweis auch klappen kann:
    Man schreibt ins Impressum der Webseite einfach den echten Namen und irgendwo dann dazu „Im Auftrag des Künstlers XY“ oder dergleichen. Somit ist man für das Telemediengesetz richtig ausgewiesen und haftbar, aber suggeriert gleichzeitig den Lesern, dass der Autor dennoch ne andre Person ist, die eben zurückgezogen lebt :) wäre so, als würde man eben einen Agenten angeben, nur dass man es halt selbst ist und durch geschickte Formulierung so herrüberkommt, als wäre der Künstlername eine eigenständige Person. Wie man das im Buch machen müsste, weiß ich leider nicht.

    Kann aber auch Beispiele nennen von Personen, die sehr bekannt sind und überhaupt kein Impressum führen (im Inet). Haben die eine Somdergenehmigung oder interessiert sowas die Anwälte nicht mehr?
    Das Model Lena Gercke zb hatte auf Facebook ein Impressum verlinkt, aber die zugehörige Unterseite der Webseite ist gelöscht und daher keine Adresse einsehbar. Heidi Klum hat ebenfalls kein Impressum, obwohl Impressumspflicht auch auf Facebook Pflicht ist und die Personen die Seiten auch geschäftlich nutzen. Das zieht sich durch die ganze Model und Schauspielerbranche, so als hätten die Sonderstatus. Vor dem Gesetz sind alle gleichgestellt. Sollte ich ne Anzeige bekommen, nehm ich gerne alles in Kauf, wenn dafür alle Models/Schauspieler etc ohne gültiges Impressum mit in Rechenschaft gezogen werden. Da wäre ich mal gespannt, was dabei rauskommen würde :D

    Der sicherste Weg scheint dennoch den Namen in den Perso zu schreiben und sich eine virtuelle Adresse anzumieten. Da gibts welche mit Telefonservice und Möglichkeit, die Post direkt weiterzuleiten. Somit bleiben auch Stalker fern. Sobald man bissl Erfolg hat, ist man Angriffziel von möglichen Einbrechern. Mit sowas würd ich auch aufm Bürgeramt für den Namenseintrag argumentieren

  17. Ich schreibe momentan auch unter “Rikas Kodanik“

    Ist kein echter Name aber ein Wort in einer anderen Sprache. Und über genau dieses Wort wird sich in dem Buch lustig gemacht (eher über die Personen dahinter).
    Lg

  18. huhu, ich wollte mir meinen name der Auffälligkeit halber nehmen. ist es erlaubt, in seinen künstlername ein „von“ einzubauen? oder einen zu wählen der einen nich schützt ( weil der nachname ist dann noch immer er selbe)? oder ist das irgendwie verboten dann?
    Liebe grüße, Shi

  19. Sehr guter Artikel!

    Einen Grund gibt es auch noch, wie zum Beispiel in meinem Fall ist es ratsam ein Pseudonym zu verwenden, da es schon einen Autor in einem ganz anderen Genre mit genau demselben Namen gibt.

    Da ich es schon zu Verwechslungen kam, ist es für mich praktisch unumgänglich, ein Pseudonym zu wählen.

  20. Hi Kerstin,

    ich habe leider eine E-Mail Adresse unter meinem richtigen Namen angelegt. Die Spam-Flut ist überwältigend. Das unter diesem Pseudonym neu angelegte Konto hingegen bleibt frei, und zu Shis und Lenas Mails fällt mir Hoffmann (von Fallersleben) ein, der offensichtlich zwei Fliegen mit einer Klappe schlug.
    Auch ich finde Deinen Artikel ausgezeichnet. Gibt es eine Zitierempfehlung dazu?

    1. Hallo Karl,

      herzlichen Dank für den Kommentar und das Lob! Und entschuldige bitte, dass die Antwort arbeitsbedingt etwas auf sich warten ließ.

      Zur Zitierempfehlung:
      Ich freue mich natürlich darüber, zitiert zu werden. Dabei bitte meinen Namen (Kerstin Brömer) angeben und den jeweiligen Artikel verlinken. Das wär’s auch schon.

      Herzliche Grüße
      Kerstin

  21. Hey,
    danke für den tollen Blog!
    Ich bin auch Self Publisher und lasse von einer Ghostwriterin über ein Frauenthema schreiben.
    Jetzt will ich als Mann es veröffentlichen, aber ich mache mir Gedanken, ob es nicht mehr sinn macht einen Frauen Pseudonym zu verwenden.
    Jetzt weiß ich nur nicht wie das ganze rechtlich aussieht…

    Tipps sind gerne gesehen :)

    Liebe Grüße
    Matze

  22. Erst mal vielen Dank für die nützlichen Informationen. Ich habe allerdings noch eine Frage dazu. Ist es möglich einen einzelnen Namen, also nur einen Vornamen als Pseudonym zu verwenden, bzw. Wenn das nicht möglich ist, kann man den Nachnamen abkürzen (z.B. Susanne R.) ?
    Ich freue mich auf eine Antwort!

    1. Ich kann dazu keine rechtliche Auskunft geben. Im Zweifelsfall solltest du also einen Anwalt (am besten einen, der auf Medienrecht spezialisiert ist) fragen. Das Folgende sind nur meine Beobachtungen und Gedanken dazu.
      Dass ein Autor oder eine Autorin ausschließlich einen Vornamen verwendet, habe ich noch nie gesehen. Das heißt nicht zwingend, dass es das nicht gibt, aber ich kenne keinen einzigen Fall. Allerdings verwenden nicht alle die klassische Kombination aus Vor- und Nachname. Die häufigste Abweichung ist die Verwendung von Initialen statt eines Vornamens in Kombination mit einem Nachnamen. Beispiele sind J.K. Rowling, J.R.R. Tolkien, J.A. Konrath, J.F. Penn (ganz schön viele Js hier). Ich kenne eine Autorin, die als Selfpublisherin veröffentlicht und das Pseudonym „Lady Rosewood“ nutzt – also weder einen Vornamen noch Initialen eines solchen. Aber auch das ist ein Beispiel, das aus zwei Namensbestandteilen besteht. Es gibt auch Beispiele für nur einen Namensbestandteil. Der Autor mit dem Pseudonym Thariot fällt mir hier als Beispiel ein, der zunächst Selfpublisher war und inzwischen bei einem Verlag veröffentlicht.
      Meine ganz persönliche Meinung: Ich würde mich fragen, wie ein solches Pseudonym bei Leserinnen und Lesern ankommt und was es fürs Marketing bedeutet. Würden viele Autoren nur Vornamen nutzen, gäbe es ganz schnell immens viele gleiche Autorennamen – zigmal Susanne, Stefan oder Sabine. Wenn Leser nach ihrem Lieblingsautor suchen, müssten sie sich dann also durch zahlreiche Werke anderer klicken und können nicht immer erkennen, ob es sich um ein Werk desjenigen handelt, von dem sie etwas lesen möchten, oder um das Werk eines anderen. Man hätte unter dem gleichen Autorennamen Liebesromane, Thriller und Science-Fiction, Ratgeber und Kochbücher. Die eigenen Bücher aus einer solchen heterogenen Masse herauszuheben und sich selbst als Autorin zur Marke zu machen, wäre nahezu unmöglich. Und den Nachnamen abzukürzen, also dein Beispiel Susanne R. oder Ähnliches zu verwenden, würde auf mich eher amateurhaft wirken, nicht wie ein professioneller Autor.
      Mein Rat also: Überleg dir, welche Konsequenzen ein solches Vorgehen hätte, wie es auf andere wirkt und wie du dich dann positionieren und bekannt machen möchtest. Denn wer veröffentlicht, möchte in der Regel ja gefunden werden und Bücher in möglichst viele Hände bringen. Wenn du dir dann immer noch sicher sein solltest, dass du mit einem Vornamen allein oder mit Vorname + Initiale veröffentlichen möchtest, frag am besten noch einmal jemanden, der rechtliche Auskunft geben kann und darf – also einen Anwalt. Eventuell könnten auch Schriftstellerverbände eine Anlaufstelle für eine solche Frage sein.
      Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg!
      Liebe Grüße
      Kerstin

  23. Ein sehr informativer Artikel.
    Ich hätte aber noch Fragen. Muss man bei der Wahl des Pseudonymes unbedingt darauf achten, dass es keinen Menschen mit diesem Namen gibt? Könnten sich, wenn ich unter Hans Meier veröffentlichen würde, später alle Hans Meiers bei mir beschweren?
    Darf man Namen von Bekanten Figuren verwenden? Also beispielsweise ein Buch über den Anbau von Gemüse unter dem Namen Gurkenkönig herausbringen?
    Was ist, wenn ich zum Beispiel Stefan Spielberg heiße, darf ich dann unter meinem Klarnamen Thriller, Krimis, etc veröffentlichen? Wie sähe es mit Z. B. Liebesromanen aus?

    Schöne Grüße

    Marion

    1. Hallo Marion,

      das sind eine Reihe rechtlicher Fragen. Da ich keine Rechtsanwältin bin, kann ich sie nicht abschließend beantworten. Aber ein paar Antworten sind eindeutig:

      Nein, grundsätzlich (Einschränkungen folgen später) muss man nicht darauf achten, dass kein anderer Mensch so heißt. Wer Hans Meier heißt, darf unter diesem Namen veröffentlichen. Ich würde aber nachsehen, ob es einen anderen AUTOR gibt, der genauso heißt und im gleichen Genre veröffentlicht. Denn dann wäre mir die Verwechslungsgefahr zu groß. Man möchte sich ja auch einen Namen machen – möglichst einen unverwechselbaren.

      Auch wenn beispielsweise ein anderer Hans Meier Erotika veröffentlicht und ich unter diesem Namen christliche Texte verbreiten wollte – oder umgekehrt –, würde ich lieber auf ein Pseudonym ausweichen.

      Auf Namen von Autoren, die besonders bekannt sind – etwa Sebastian Fitzek oder Stephen King –, sollte man ebenfalls verzichten. Wenn man selbst im wahren Leben tatsächlich so heißt, mag es sein, dass man rein theoretisch unter dem Namen veröffentlichen dürfte (das sollte definitiv eher ein Anwalt beantworten, dies stellt nur meine Meinung dar; und eine Ausnahme gibt es sowieso: wenn jemand anderes den Name bereits als Marke hat eintragen lassen). Wenn es denn ginge, würde ich das als Newcomer aber gar nicht wollen und mir auch ein Pseudonym suchen. Denn die Fans der bekannten Autoren würden glauben, ein neues Werk ihre Lieblingsschriftstellers wäre erschienen, und sie würden unglaublich enttäuscht sein, weil es natürlich nicht dem entspricht, was sie von diesen bekannten Autoren gewohnt sind – weil es dem auch gar nicht entsprechen kann. Genre, Thema, Stil, … Es spielt ja vieles mit hinein, was einen Autor auszeichnet und unverwechselbar macht. Und diese Erwartungshaltung würde man enttäuschen und sicherlich eine Menge schlechter Rezensionen ernten – obwohl das Werk an sich sehr gut sein mag.

      Unzweifelhaft ist, dass man Namen, die markenrechtlich geschützt sind, nicht verwenden darf. Das wäre beispielsweise bei Harry Potter der Fall. Wahrscheinlich auch bei Gurkenkönig. Das müsste man prüfen (lassen). Gleiches gilt bei Künstlernamen, die ebenfalls dem Markenrecht unterliegen können.

      Es ist also kompliziert. Im Zweifelsfall sollte man einen Anwalt, der auf dieses Gebiert spezialisiert ist, hinzuziehen. Einige sehr nützliche Infos zum Thema:
      https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/schutz-von-kuenstlernamen-und-pseudonymen/

      Beste Grüße
      Kerstin

  24. Hallo :) DANKE sehr für deinen schönen Artikel!

    Wie erhalte ich ein Impressum, solange ich mir einen Verlag nicht leisten kann oder will mit einer ladungsfähigen Anschrift?

    Liebe Grüße

    Leo :)

    1. Hallo Leonardo!

      Danke für das Lob und deine Frage.

      Die Impressumspflicht beschäftigt viele, vor allem Selfpublisher. Wie das genau auszusehen hat, regelt das Landespressegesetz deines Bundeslandes. Hier findest du einen informativen Artikel zum Thema:
      https://www.selfpublisherbibel.de/name-adresse-haarfarbe-isbn-was-gehoert-ins-impressum-eines-buches/

      Zahlreiche Selfpublisher entscheiden sich aus genau deinem Grund, ihre eigene Anschrift (und ggf. auch den eigenen Namen) nicht angeben zu wollen, dafür, beispielsweise über BOD zu veröffentlichen, weil der Dienstleister in Bezug auf das Impressum wie ein Verlag auftritt (er ist aber natürlich keiner) und dessen Angaben im Impressum somit ausreichen. BOD wiederum benötigt dann natürlich den echten Namen und die echte Anschrift, aber nach außen hin bleiben die somit geheim. Die Nutzung solcher Dinestleister ist mit zahlreichen weiteren Folgen verbunden, also genau prüfen, ob man das so möchte!

      Dann gibt es noch den sogenannten Impressumsservice. Das sind Anbieter, die gegen Bezahlung ihre Adresse für das Impressum zur Verfügung stellen und Post, die dorthingeschickt wird, weiterleiten. Weil beispielsweise Gerichtspost oft mit zeitlichen Fristen verbunden ist, ist es wichtig, dass der Anbieter am besten die Post einscannt und weiterleitet und die Originale mit der normalen Post hinterherschickt. Dazu muss man dem Anbieter natürlich die Erlaubnis geben, die eigene Post zu öffnen. Ob das so okay ist … Es ist eine Grauzone. Für Bücher soll es laut Matthias Matting, Gründer und Inhaber der Selfpublisher-Bibel, okay sein (s. hier: https://www.selfpublisherbibel.de/frage/darf-man-impressumsdienste-ueberhaupt-in-anspruch-nehmen/), aber für eine Website, einen Newsletter, Social-Media-Kanäle etc. benötigt man ja auch ein Impressum und da kommt das Telemediengesetz ins Spiel, das noch etwas strenger ist. Hierzu würde ich einen Anwalt fragen, der auf Medienrecht spezialisiert ist.

      Und was man auch nicht vergessen darf: Ein solcher Impressumsservice muss – wenn man ihn denn nutzen darf und will – natürlich seriös sein, er muss die Post täglich durchsehen und sicherstellen, dass sie sofort weitergeleitet wird, auch wenn der Inhaber mal im Urlaub ist. Und es gab mindestens einen solchen Anbieter, der urplötzlich nicht mehr erreichbar war, und zahlreiche Kunden hatten ein riesiges Problem …

      Es ist also nicht unbedingt einfach. Ich hoffe, die Antwort konnte dir dennoch ein paar Hinweise liefern.

      Beste Grüße
      Kerstin

  25. Frage:
    Der erwähnte Lee Child ist ja auch nicht der einzige Child, der Thriller schreibt. Könnten solche Pseudonyme nicht etwa dazu dienen, die Algorythmen der Suchmaschinen zu nützen, um sein eigenes Buch öfter anzeigen zu lassen?
    Anders formuliert: … meinen Namen so zu wählen, dass ich als Trittbrettfahrerin unterwegs bin?

  26. Hallo, sehr geehrte Frau Kröhn,
    ich habe mit Interesse die Fragen und Ihre Antworten
    zu dem Thema Pseudonym-Romanen studiert. –
    Meine Anfrage wäre allerdings eine „Seiten-Form“ des
    Pseudonyms – und zwar i m Buch-Text. Das Pseudonym für meine Wenigkeit steht eigentlich fest.
    Aber die Personen, die im Buch vorkommen bzw. beschrieben werden, sind z.T. – wenn auch schon ca. 30 Jahre / oder weniger – tot; es sind jedoch Namen, die heute noch auf dem einschlägigen Gebiet (sagen wir mal“ Kunst“ ) bekannt sind.
    Würden Sie es wagen, die tatsächlichen Namen zu veröffentlichen ? Oder nicht ? Hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts kursieren da sowohl für Deutschland wie auch für Österreich ganz unterschiedliche Zeiträume.
    Für eine Empfehlung (keine anwaltliche) wäre ich sehr verbunden.

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